Womit lernen?
Womit man am besten lernt, hängt meines Erachtens sehr von persönlichen Vorlieben ab. Ich beschränke mich daher an dieser Stelle auf einige wenige Tips.
Ich fand die Skripten des Repetitoriums Hemmer teils nicht schlecht. Sie sind im Großen und Ganzen relativ kurz und bündig, so dass man sich schnell einen ersten Überblick verschaffen kann. An manchen Stellen sind die Hemmer-Skripten allerdings wiederum viel zu ausführlich, etwa wenn einzelne Meinungsstreitigkeiten in epischer Breite wiedergegeben werden. Meiner Erfahrung nach ist die Detailkenntnis von Meinungsstreitigkeiten im Examen nicht gefragt, daher sollte man auch nicht seine Zeit mit dem Auswendiglernen von Meinungen verschwenden.
Die Hemmer-Skripten können natürlich den Blick in Lehrbücher nicht ersetzen. Sogenannte Kurzlehrbücher sind aber oft wenig aufschlussreich, da sie im Wesentlichen nur wiedergeben, was ohnehin im Gesetz steht. Daher habe ich meist mit einer Kombination von Repetitoriumsskripten (Hemmer oder Repetitorium Juris aus dem Heymanns Verlag) und Großlehrbüchern bzw. Kommentaren gelernt. Man lernt die Basics relativ schnell und kann dann einzelne Fragen vertiefen.
Einzelne Lehrbücher möchte ich nicht besonders bewerten, weil wie gesagt viel davon abhängt, wie man mit dem Stil des Autors zurecht kommt. Eine einzige Empfehlung kann ich mir dennoch nicht verkneifen: für das Strafrecht halte ich den Studienkommentar von Joecks (C.H.Beck-Verlag) für das Nonplusultra. Ich habe nach anfänglichem Ausprobieren verschiedener Lehrbücher ausschließlich mit dem "Joecks" gelernt, und zwar Strafrecht AT ebenso wie BT. Man braucht für das gesamte materielle Strafrecht nur ein Buch. Der Kommentar enthält den Prüfungsaufbau für einzelne Normen ebenso wie detaillierte Kommentare. Besonders komplizierte Probleme werden zunächst ausführlich analysiert, dann folgen Hinweise, wie man das Problem in einer Klausur angehen soll. Das Buch ist definitiv sein Geld wert.
AG-Fallmaterial
Hauptquelle für Fallmaterial waren für meine Arbeitsgemeinschaft die Fachzeitschriften. Die meisten Fälle findet man in der JuS, aber auch in Jura und JA gibt es oft Passendes. Zum Auffinden der Fälle sollte man unbedingt auf JURIS zurückgreifen, anderenfalls muss man endlos Bände durchforsten. JURIS ist eine umfassende Online-Datenbank, in der u.a. sämtliche in den Fachzeitschriften erschienenen Artikel aufgeführt werden. Sucht man einen Fall zu einem speziellen Thema, gibt man einfach die Suchwörter "Fall" und z.B. "Bürgschaft" ein und erhält sofort passende Fundstellen. Einen JURIS-Zugang sollte es an jeder Uni geben, am besten beim Bibliothekspersonal nachfragen.
Findet sich in den Fachzeitschriften nichts passendes (kommt vor allem in den Nebengebieten oft vor), kann man auf Falllösungsbücher zurückgreifen. Manchmal bieten sich auch die "Prüfe dein Wissen"-Bände an, wenn man einzelne Fragestellungen kurz behandeln möchte.
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